Gemäss BGR 233 unterliegen kraftbetätigte Überladebrücken einer jährlichen Prüfpflicht durch einen Sachkundigen. Leider hat die Erfahrung gezeigt, das Sachkundiger nicht gleich Sachkundiger ist.
Ein Verladesystem, welches im Laufe eines Jahres durch das Überladen von tausenden Tonnen Fracht beansprucht wird, sollte nicht durch den “Schlosser von nebenan“ überprüft werden. Oftmals entfallen bei solchen Prüfungen notwendige Schmier- und Wartungsarbeiten.
Hier sind qualifizierte Fachkräfte gefragt, die Aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage sind, Gefahrenquellen oder eventuelle Beschädigungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Selbstverständlich sind verfügen unsere Servicetechniker auch über die Qualifikation, Roll- und Sektionaltore gem. BGR 232 und Hubtische gem. EN 1570 zu prüfen.So sichern Sie sich durch den Einsatz unserer hauseigenen Servicetechniker die dauerhafte Funktionalität und damit auch den Werterhalt Ihrer Verladeanlage.Teure Reparaturen und vor allem Standzeiten werden so im Vorfeld vermieden.
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